Schießordnung

Am Vogelschießen können nur Mitglieder unseres Schützenvereins teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Jahren Mitglied in unserem Schützenverein sind. Außerdem muss der von der Generalversammlung festgesetzte Jahresbeitrag vollständig bezahlt sein.
Die Königswürde hat errungen, wer das letzte Stück des Vogels von der Stange geschossen hat.
Auch die Königin muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Jahren dem Verein angehören. Weibliche Familienangehörige auswärts wohnender Vereinsmitglieder und Frauen, die eine passive Mitgliedschaft erworben haben, dürfen ebenfalls Königin werden.
Das Ehrengefolge besteht aus zwei Paaren. Bezüglich des Alters  und der Vereinszugehörigkeit gelten die gleichen Anforderungen, wie für das Königspaar.
Dem Vorstand und dem Schießmeister obliegt die ordnungsgemäße Durchführung des Vogelschießens. Anordnungen der aufsichtführenden Personen ist absolut Folge zu Leisten.

 

 
 
 
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